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18/03/2026
Nach § 44 Abs. 2a AsylG sind Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet, „geeignete Maßnahmen zu treffen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten.“ Entsprechend hat das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt, dass für alle Landesunterkünfte für Geflüchtete gilt.
In dieser Schulung beschäftigen wir uns mit den Grundlagen und der praktischen Umsetzung des Schutzkonzeptes.
Inhalte:
- rechtliche Grundlagen
- Gewaltformen erkennen
- Besonders schutzbedürftige Personengruppen
- Identifizierung von Schutzbedürftigkeit
- Rollenklärung und Handlungsabläufe
Zeit: Donnerstag, 16.04.2026, 9:30-12:30 Uhr
Ort: Landesunterkunft in Neumünster
Referent*in(nen): Andrea Dallek, Soziolog*in und Diversity Trainer*in
Organisation: Andrea Dallek (https://andreadallek.de)
Gruppengröße: 15-35
Sprache: Deutsch
Anmeldung: https://eveeno.com/410138924
